AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für Lady Lounge und unsere Produkte entschieden haben. Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit mit unserem Service und unserem Angebot. Um eine klare und reibungslose Geschäftsbeziehung unterhalten zu können, fühlen wir uns an die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden. Wir bitten herzlich, davon Kenntnis zu nehmen. Sie werden immer Bestandteil des zwischen Ihnen und uns bestehenden Geschäftsverhältnisses sein. Diese AGBs regeln zumindest die wichtigsten Aspekte in Ihrem Vertragsverhältnis zu uns. Sollte eine Bestimmung unserer AGBs unwissentlich gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen oder deren aktuell gültige Fassung nicht explizit berücksichtigen, so gilt ohne Wenn und Aber das Gesetz.

Ihre Lady Lounge

1. Anwendungsbereich und Geltung

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind Grundlage und Bestandteil für alle zwischen Lady Lounge als Auftragnehmer und dem Besteller (Kunde) begründeten Verträge. Sie werden stets zu deren Bestandteil, auch wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen haben sollte.

(2) Besteller bzw. Kunde im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

(3) Es gelten die AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter www…. jederzeit nachlesbar.

(4) Soweit der Kunde eigene AGB verwendet, gelten diese nur dann, wenn diese von Lady Lounge schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsinhalt

(1) Der Besteller kann aus dem Sortiment unseres Ladengeschäftes sowie unserer Lagerware auswählen (Kauf). Muss ein Produkt aus der Kollektion für den perfekten Sitz geändert werden, werden die notwendigen Arbeiten von Lady Lounge erledigt (Werklieferungsvertrag).

(2) Mit seiner Bestellung erteilt der Besteller einen verbindlichen Auftrag zur Lieferung bzw. Aushändigung der Lagerware.

(3) Aufträge bzw. Bestellungen und Angebote werden von uns schriftlich, per Email, fernmündlich und persönlich entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger oder kurzfristiger Lieferung oder Dienstleistung kann die schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Preise sind stets freibleibend. Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

(2) Wir akzeptieren Bar- und EC-Kartenzahlung. Zahlung durch Überweisung eines Rechnungsbetrages muss vor Vertragsschluss mit uns vereinbart sein und stellt eine Ausnahme dar. Im Falle der Rechnungsstellung durch uns ist die jeweilige Rechnung binnen sieben Tagen zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen. Sollte uns durch Zahlungsverzug ein nachweisbar höherer Schaden entstanden sein, so sind wir berechtigt diesen geltend zu

machen. Der Nachweis eines geringeren als geltend gemachten Schadens obliegt dem Kunden.

(3) Bei jeder Bestellung eines Brautkleides beim Hersteller/ Lieferanten sind wir berechtigt, mindestens 50% des voraussichtlichen Endpreises als Anzahlung zu verlangen. Der Restbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Lieferung an den Kunden zur Zahlung fällig.

(4) Einfache Änderungen am Brautkleid gehören bei uns zum Premiumservice und es entstehen keine Extrakosten. Aufwändige Änderungen, die zusätzliche Kosten verursachen, versuchen wir zu vermeiden. Sollte dies dennoch notwendig sein, besprechen wir die zusätzlichen Kosten. Eine Freigabe der zusätzlichen Änderungskosten hat seitens des Kunden schriftlich zu erfolgen.

Die Änderungen werden ausschließlich durch eine selbstständige Schneiderin erfolgen.

Diese Änderungsarbeiten sind Extrakosten und kein kostenfreier Service unserseits.

(5) Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind bei Lady Lounge unverbindlich und kostenfrei. Anfertigung von Foto– oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist vor einem verbindlichen Vertragsabschluss nicht gestattet.

4. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor.

(2) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5. Lieferung

(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Der Besteller kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Ohne eine entsprechende und angemessene Nachfrist geraten wir nicht Verzug. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

(4) Für geänderten oder bestellte Kleidungsstücke, die im Laufe von drei Monate nach Fälligkeit nicht abgeholt werden, tragen wir keine Haftung und werden von weiterer Aufbewahrungspflicht frei, ohne dass uns der Kunde insoweit schadensersatzpflichtig machen kann.

(5) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz

(1) Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

(2) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

(3) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(4) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(5) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(6) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(7) Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine solche aus Mangelfolgeschäden, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab dem Tag des Kaufes. (9) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen uns ist ausschließlich mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.

(10) Aufrechnungen gegen Ansprüche von uns sind nur zulässig, wenn der Gegenanspruch durch uns schriftlich anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt wurde.

7. Abnahme und Mängelanzeige

(1) Gegenstand der Abnahme sind die bestellten Artikel. Der Besteller wird innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der bestellten Bekleidungsstücke überprüfen, ob diese ordnungsgemäß hergestellt und geliefert wurden.

(2) Stellt der Besteller an der gelieferten Ware einen Mangel fest, so hat er diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beim Auftragnehmer anzuzeigen, entweder per schriftlicher Mitteilung oder in unseren Verkaufsräumen. Wir haben dann im Rahmen des Nachbesserungsrechts die Gelegenheit, den Mangel zu beseitigen.

(3) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die bestellten Produkte nach den Vorgaben des Bestellers gefertigt und übergeben wurden. Maßgeblich für die Spezifikation von Maßanfertigungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

(5) Ein Großteil der verwendeten Materialien, besonders Oberstoffe, Futterstoffe und Knöpfe sind Naturprodukte und es kann trotz sorgfältigster Bearbeitung auch unter Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen. Der Besteller erkennt daher an, dass geringe Maßabweichungen von bis zu 2% keinen Mangel ausmachen. (6) Kleider, Accessoires und Schmuck, die persönlich für den Kunden hergestellt, bestellt und geändert werden, sind Einzelstücke und können an keine weitere Kundin verkauft werden. Daher und aufgrund der entstandenen Aufwands-, Logistik- und Handelskosten kann eine solche Bestellung nicht storniert werden. Dies gilt im Falle von höherer Gewalt vor dem geplanten Liefertermin.

(7) Unsere Ware ist vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Bestellte und bereits angezahlte Ware kann nicht umgetauscht werden. Ein Umtausch oder eine Rücknahme der Waren ist generell nicht möglich. Bei einem Mangel hat der Kunde das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid ist ausgeschlossen.

8. Datenschutzerklärung

Hier (hier auf der Internetseite eine Verlinkung einbauen!) finden Sie unsere ausführliche Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGBs sind.

10. Anwendbares Recht

(1) Auf Verträge zwischen uns als Auftragnehmer und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchem Fall, werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.

11. Sonstiges

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Stand: Januar 2020